24. Februar 2013
In dieser Woche haben viele Menschen, so auch Studierende und Absolventen mit Hörbehinderung ein Brief vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten.
Früher bei der GEZ war die Beitragshöhe abhängig von der Anzahl der Geräte, die man in der Wohnung betrieb. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist es nun unabhängig von der Anzahl der Geräte, denn es wird ein Beitrag für die gesamte Wohnung fällig.
Viele der Hörbehinderten haben sich vom bisherigen Rundfunkgebühr (GEZ) befreien lassen können. Das ist nun vorbei, viele werden nun im Brief aufgefordert, den ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro pro Monat zu zahlen. Die Zahlung wird für 3 Monate geleistet, daher ist im Quartal 17,97 Euro an den Beitragsservice zu zahlen.
Man kann die Zahlung immer am 15.2., 15.5., 15.8, und 15.11. leisten oder auch im Voraus zahlen: vierteljährlich zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.9 oder halbjährlich oder auch ein ganzes Jahr.
Die Regelung, von Hörbehinderten einen ermäßigten Beitrag zu fordern, macht Sinn. Denn nun können wir auch mehr Untertitelung und Gebärdensprachdolmetscher-Einblendungen fordern und zahlen diese Leistung mit dem Beitrag. Mehr Informationen dazu in unserer Stellungsnahme.
Nun gibt es einige weitere Regelungen, bei der man eine Ermäßigung oder Befreiung von der Beitragszahlung erhalten kann.
Wer kann sich befreien lassen? Wer muss zahlen? Das wollen wir hier aufzeigen.
mehr in Der neue Rundfunkbeitrag – was bringt er für Hörbehinderte?
20. September 2012
Am Wochenende vom 16. – 18. November 2012 findet im Standhotel Duhnen in Cuxhaven das Seminar “Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeiternehmer in leitenden Funktionen” statt. Impluse zur Karriereplanung, Vermittlung von wichtigen Informationen und Erfahrungsaustausch bietet das Seminar den hörgeschädigten Unternehmern, Freiberuflern und Arbeitnehmern in verantwortlichen Funktionen (z.B. Dipl.-Ingenieuren, Geschäftsführern) an.
Das letzte Seminar im Frühjahr wurde ausschließlich in Gebärdensprache durchgeführt. Dieses Mal wird in Lautsprache und Schriftdolmetschen kommuniziert.
Das Seminar wird nicht nur für Zahntechniker angeboten!
Downloads:
Programm Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeitnehmer
Anmeldeformular Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeitnehmer
Dieses Seminar wurde vom Integrationsamt Hildesheim am 18.09.2012 für Hörgeschädigte als förderungsfähig im Sinne von § 24 SchwbAV anerkannt.
Das Seminar wurde mangels Teilnehmer abgesagt. Ein neues Angebot wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 geben.
7. Februar 2012
Logo von BvtSU
Der Bundesverband der tauben Unternehmer und Selbständige e.V. bietet vom 23. bis 25. März 2012 ein Seminar in Herborn an.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
„Unternehmensmanagement“
Referent: Thomas Worzeck (Dipl.-Sozökonom Wirtschafts- und Arbeitsjurist)
„Zeitmanagement“
Referentin: Marion Bednorz (Betriebswirtin)
Anmeldeschluss: 24. Februar 2012.
Weitere Informationen: Seminar beim Bundesverband der tauben und Selbständige e.V.
BvtSU_Seminar_Anmeldung_Herborn.pdf (324 kb)
BvtSU_Seminarprogramm_Herborn.pdf (436 kb)